Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Anforderungen:
Die Gänge zum Amt und TÜV übernehmen wir für Euch.
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | ||||
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Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse | Mindestumfang der Sonderfahrten | Vorbesitz einer anderen Klasse | ||
ohne | mit | ohne | A1 oder A2 | ||
Grundunterricht | 12 | 6* | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3* |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4* | Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 | 2* |
Gesamt | 16 | 10* | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1* |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | Gesamt | 12 | 6* | ||
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren |
Ergänzende Erläuterungen zu den Klassen A, A2, A1 und AM