Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Anforderungen:
Die Gänge zum Amt und TÜV übernehmen wir für Euch.
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |||
---|---|---|---|---|
Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse | Mindestumfang der Sonderfahrten | ||
ohne | mit | |||
Grundunterricht | 12 | 6 | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 | Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 |
Gesamt | 16 | 10 | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | Gesamt | 12 |
Ergänzende Erläuterungen zu den Klassen A, A2, A1 und AM