Klasse B96 (Pkw mit Anhänger)

Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.

Anforderungen:

  • Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
  • Vorbesitz erforderlich: B

Anforderungen:

Die Gänge zum Amt und TÜV übernehmen wir für Euch.

Informationen zur Klasse B96

Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus drei Teilen:
Theorie 2,5 Stunden á 60 Minuten
Praktische Übungen 3,5 Stunden á 60 Minuten
Fahren im Realverkehr 1 Stunde á 60 Minuten
Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung. Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.
Die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein setzt einen Antrag voraus. Weil dafür ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten (aber nur die Gebühr „ohne Probezeit“). Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der beiden Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist.