Seit 2005 ist es möglich den Führerschein schon mit 17 Jahren zu erhalten. Ein solcher Führerschein darf dann in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson genutzt werden. Allgemeinhin wird das Begleitende Fahren mit 17 als “BF 17” bezeichnet.
Eine Fahrschülerin oder Fahrschüler, der diese Möglichkeit nutzen möchte, durchläuft die gesamte Führerscheinausbildung.
Begleitperson beim Begleiten Fahren ab 17 kann werden, wer:
Die Gänge zum Amt und TÜV übernehmen wir für Euch.
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |||
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Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse | Mindestumfang der Sonderfahrten | ||
ohne | mit | |||
Grundunterricht | 12 | 6 | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 | Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 |
Gesamt | 14 | 8 | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | Gesamt | 12 |