Klasse BF 17

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren („Führerschein mit 17“)

Seit 2005 ist es möglich den Führerschein schon mit 17 Jahren zu erhalten. Ein solcher Führerschein darf dann in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson genutzt werden. Allgemeinhin wird das Begleitende Fahren mit 17 als “BF 17” bezeichnet.
Eine Fahrschülerin oder Fahrschüler, der diese Möglichkeit nutzen möchte, durchläuft die gesamte Führerscheinausbildung.

Begleitperson beim Begleiten Fahren ab 17 kann werden, wer:

  • 30 Jahre oder älter ist,
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat

Für die Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

Die Gänge zum Amt und TÜV übernehmen wir für Euch.

Informationen zur Klasse BF 17

Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse Mindestumfang der Sonderfahrten
ohne mit
Grundunterricht 12 6 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Klassenspezifischer Unterricht 2 2 Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 4
Gesamt 14 8 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
(Doppelstunden zu je 90 Min.) Gesamt 12