Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3,5t nicht übersteigt.
Anforderungen:
Die Gänge zum Amt und TÜV übernehmen wir für Euch.
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |
---|---|---|
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben. | Mindestumfang der Sonderfahrten | |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 3 | |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 1 | |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 | |
Gesamt | 5 |