Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3,5t nicht übersteigt.
Anforderungen:
Die Gänge zum Amt und TÜV übernehmen wir für Euch.
| Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |
|---|---|---|
| Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben. | Mindestumfang der Sonderfahrten | |
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 3 | |
| Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 1 | |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 | |
| Gesamt | 5 | |