Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Krafträder (auch mit Beiwagen)
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Anforderungen:
Die Gänge zum Amt und TÜV übernehmen wir für Euch.
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | ||||
---|---|---|---|---|---|
Mindestumfang des Theorieunterrichts | Vorbesitz einer anderen Klasse | Mindestumfang der Sonderfahrten | Vorbesitz einer anderen Klasse | ||
ohne | mit | ohne | mit A1 | ||
Grundunterricht | 12 | 6 | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3* |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4* | Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 | 2* |
Gesamt | 16 | 10* | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1* |
(Doppelstunden zu je 90 Min.) | Gesamt | 12 | 6* | ||
* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren |
Ergänzende Erläuterungen zu den Klassen A, A2, A1 und AM