Klasse B

Kraftwagen mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5t und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer)

Um einen Führerschein der Klasse B zu erhalten, muss man Ausbildung in der Theorie sowie in der Praxis absolvieren. Es müssen ebenfalls Prüfungen in der Theorie und in der Praxis bestanden werden.
Jeder Fahrschüler muss den vorgesehenen theoretischen Unterricht von 14 Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten besuchen.
Die Fahrstunden werden individuell mit dem Fahrlehrer abgestimmt.

Anforderungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Für die Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

Die Gänge zum Amt und TÜV übernehmen wir für Euch.

Informationen zur Klasse B

Fahrzeugart: Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
 

Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse Mindestumfang der Sonderfahrten
ohne mit
Grundunterricht 12 6 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Klassenspezifischer Unterricht 2 2 Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 4
Gesamt 14 8 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
(Doppelstunden zu je 90 Min.) Gesamt 12